Übersicht und Anwendung
USBECK ist Markführer für Labor-Gasbrenner.
Unser Sortiment umfasst die gängigen Bauarten Bunsenbrenner, Teclubrenner und Mekerbrenner. Je nach Form des Brennerrohrs unterscheiden sich Bedienung, Luftzufuhr und Leistung:
- Bunsenbrenner: Gerades Brennerrohr, Luft wird seitlich angesaugt und über eine verschiebbare Lufthülse reguliert.
- Teclubrenner: Unten konisch geweitetes Rohr, Luft wird von unten angesaugt und über eine gewindegeführte Regulierscheibe fein justiert.
- Mekerbrenner: Breiteres und längeres Rohr, ermöglicht eine höhere Leistung und größere Flammen.
Gasarten und Betriebsdruck
Unsere Laborbrenner sind für unterschiedliche Gasarten verfügbar:
- Erdgas: 18 – 25 mbar*
- Propan/Butan: 47,5 – 57,5 mbar (Betrieb mit Druckminderer erforderlich)
Zusätzlich bieten wir Allgas-Brenner mit verstellbarer Düse, die sowohl mit Erdgas als auch mit Propan und Butan genutzt werden können.
Für den mobilen Einsatz gibt es Kartuschenbrenner, betrieben mit Gaskartuschen (70 % Butan / 30 % Propan).
Sicherheit und Normen (DIN 30665)
Usbeck Gasbrenner sind als Basisausführung sowie als DVGW-zertifizierte Ausführung nach DIN 30665 „Gasbrenner für Laboratorien“ erhältlich.
- Bei DIN-Brennern ist ein vollständiges Abstellen der Gaszufuhr am Laborbrenner nicht möglich. Daher brennt auch bei geschlossenem Gashahn bzw. Nadelventil eine Flamme weiter. Diese Flamme kann beim Anwender zu Irritation führen, entspricht jedoch den DIN-Vorgaben!
- Bei Brennern mit Sparflamme wird die DIN-Funktion der Nicht-Abstellbarkeit durch die Sparflamme erbracht.
- Die Berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 120 für Laboratorien (Fassung 08/2008) verlangen die Verwendung von Laborbrennern entsprechend der Norm 30665, „da kein Gas unter Druck in dem Gasschlauch zwischen Absperrventil und Laborbrenner nach Abstellen des Brenners verbleiben soll.“ Der Anwender ist gezwungen, die Gaszufuhr für die Brenner an der im Labor vorgeschriebenen zentralen Absperrung abzustellen. Eventuelles Rest-Gas im Schlauch wird auf diese Weise verbrannt.
- Laborbrenner fallen nicht unter die EU-Richtlinie für Gasverbrauchseinrichtungen (EU) 2016/426 und können daher kein CE-Zeichen führen.
- Landesspezifische Gasdruckverhältnisse sowie gesetzliche Vorgaben können sich von deutschen Standards unterscheiden und sind vom Inverkehrbringer zu berücksichtigen. Sich hieraus ergebende Sonderanfertigungen bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an.