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CE-Kennzeichnung bei Laborinstrumenten – in der Regel nicht erforderlich

Kunden fragen häufig nach einer CE-Zertifizierung oder einer EU-Konformitätserklärung von Laborinstrumenten. Dabei wird angenommen, dass jedes Laborprodukt ein CE-Zeichen tragen muss. Das ist jedoch nicht der Fall. Ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, richtet sich ausschließlich danach, ob für die jeweilige Produktgruppe eine europäische Harmonisierungsrechtsvorschrift gilt.

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitäts- oder Herkunftszeichen. Mit ihr erklärt der Hersteller, dass ein Produkt die Anforderungen der für dieses Produkt geltenden europäischen Richtlinien oder Verordnungen erfüllt.

Eine CE-Kennzeichnung darf nur angebracht werden, wenn sie aufgrund einer entsprechenden europäischen Harmonisierungsrechtsvorschrift vorgesehen ist. Für Produkte, die nicht unter solche Vorschriften fallen, ist eine CE-Kennzeichnung nicht vorgesehen. Eine unberechtigte CE-Kennzeichnung kann gegen das Produktsicherheitsrecht und das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Klassische Labor-Gasbrenner, die ausschließlich mechanisch arbeiten und an eine zentrale Gasversorgung angeschlossen werden, fallen in der Regel nicht unter die Verordnung (EU) 2016/426 über Gasgeräte (GAR). Für diese Produkte ist daher keine CE-Kennzeichnung vorgesehen.

In Deutschland gelten für Laborbrenner stattdessen nationale Sicherheitsanforderungen. Maßgeblich ist insbesondere die DIN 30665, welche die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Labor-Gasbrenner festlegt.

Auch mechanische Laborprodukte wie Doppelmuffen, Universalklemmen, Pinzetten, Spatel, Löffel und Zangen unterliegen in der Regel keiner CE-Kennzeichnungspflicht. Sie sind weder Maschinen noch elektrische Betriebsmittel oder Medizinprodukte.

Entscheidend für diese Produkte sind eine sichere Konstruktion, geeignete Werkstoffe sowie eine zuverlässige Fertigungs- und Qualitätskontrolle.

Auch für Produkte ohne CE-Kennzeichnung gelten gesetzliche Anforderungen. Nach dem Produktsicherheitsgesetz dürfen nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sicher sind. Usbeck erfüllt diese Anforderungen durch eine sorgfältige Konstruktion, geeignete Werkstoffe, interne Qualitätsprüfungen sowie – soweit vorhanden – die Einhaltung einschlägiger Normen.

Für viele mechanische Laborprodukte ist weder eine CE-Kennzeichnung noch eine EU-Konformitätserklärung vorgesehen. Daher können wir für diese Produkte keine entsprechenden Zertifikate bereitstellen.

Alle relevanten technischen Informationen finden Sie stattdessen auf den jeweiligen Produktseiten auf dieser Homepage. Auf Wunsch können Sie diese Details als PDF-Datenblatt herunterladen.


  • Warum haben Labor-Gasbrenner kein CE-Zeichen?
    Klassische Labor-Gasbrenner, die ausschließlich mechanisch arbeiten und an eine zentrale Gasversorgung angeschlossen werden, fallen in der Regel nicht unter harmonisierte europäische Rechtsvorschriften mit CE-Kennzeichnungspflicht. Ihre sicherheitstechnischen Anforderungen ergeben sich stattdessen aus nationalen Normen, beispielsweise der DIN 30665.
  • Müssen Laborklemmen oder Doppelmuffen CE-gekennzeichnet sein?
    Nein. Reine mechanische Halterungen wie Universalklemmen oder Doppelmuffen unterliegen in der Regel keiner CE-Kennzeichnungspflicht. Ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, richtet sich immer nach den für das jeweilige Produkt geltenden europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften.
  • Ist ein Produkt ohne CE-Kennzeichnung automatisch unsicher?
    Nein. Viele mechanische Laborinstrumente unterliegen keiner CE-Kennzeichnungspflicht. Ihre Sicherheit wird durch die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Anforderungen, geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen und – soweit vorhanden – einschlägige Normen gewährleistet.

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