Für Einkäufer, Qualitätsmanagement-Beauftragte und Laborleiter in der Industrie steht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – die sogenannte Compliance – an oberster Stelle. Bei der Beschaffung von Laborausstattung taucht in Audits und Lieferantenbefragungen regelmäßig eine Frage auf: Erfüllen die Produkte die Vorgaben der europäischen RoHS-Richtlinie?
Während die RoHS-Konformität bei komplexen Analysegeräten oder elektronischen Magnetrührwerken offensichtlich ist, herrscht bei rein mechanischen Bauteilen wie Doppelmuffen, Universalklemmen oder manuellen Laborbrennern oft Unsicherheit. Gilt die Richtlinie auch hier? Müssen Hersteller wie Usbeck eine RoHS-Erklärung abgeben? Unser Fachbeitrag bringt rechtliche Klarheit.
Die Abkürzung RoHS steht für Restriction of Hazardous Substances (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe). Die entsprechende EU-Richtlinie regelt das Inverkehrbringen und die Beschränkung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten.
Das Ziel der Richtlinie ist es, den Eintrag von umwelt- und gesundheitsschädlichen Substanzen in den Verwertungskreislauf zu minimieren. Zu den regulierten Stoffen gehören unter anderem:
Um zu prüfen, ob ein Produkt die RoHS-Kriterien erfüllen muss, definiert die Richtlinie in ihrem Anwendungsbereich ganz klar, was als „Elektro- und Elektronikgerät“ gilt. Demnach fallen darunter alle Geräte, die für ihren ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind.
Für das Sortiment von Usbeck bedeutet das eine klare Zweiteilung:
Klassisches Stativmaterial wie Stativklemmen, Dreifingerklemmen, Muffen, Stativfüße sowie manuelle Gasbrenner (z. B. klassische Bunsenbrenner oder Teclubrenner mit manueller Luftregulierung) benötigen keinen elektrischen Strom.
Sobald ein Produkt mit Elektrizität in Berührung kommt, greift RoHS vollumfänglich. Im Laborbedarf betrifft dies beispielsweise:
Auch wenn rein mechanisches Stativmaterial nicht unter die RoHS-Richtlinie fällt, verlangen viele Industriekunden (insbesondere Zulieferer für die Automobil-, Medizintechnik- oder Elektronikbranche) den Nachweis, dass die eingesetzten Materialien frei von den oben genannten Giftstoffen sind.
Hier greift das Qualitätsversprechen von Usbeck: Freiwillige Materialkonformität.
Da Usbeck bei der Fertigung von Laborprodukten ausschließlich auf hochwertige, zertifizierte Werkstoffe setzt – wie reinen Edelstahl (1.4301), eloxiertem Aluminium oder kontrollierten Zinkdruckguss –, werden die strengen RoHS-Grenzwerte bei den eingesetzten Metallen und Oberflächenbeschichtungen (z. B. bei Pulverbeschichtungen oder galvanischen Verzinkungen) von Natur aus strikt unterschritten. Es werden keine verbotenen Schwermetalle oder toxischen Weichmacher verwendet.
Häufig werden RoHS und REACH in Lieferantenabfragen in einen Topf geworfen. Hier müssen Einkäufer exakt differenzieren:
Für Ihr nächstes Qualitätsaudit können Sie festhalten: Rein mechanische Laborinstrumente und manuelle Gasbrenner von Usbeck fallen mangels elektrischer Funktion nicht unter den Regelungsbereich der RoHS-Richtlinie.
Dennoch bietet Usbeck durch die kompromisslose Auswahl schadstofffreier Rohstoffe und modernster Fertigungsverfahren die Gewähr, dass alle Produkte die RoHS-Stoffverbote in der Praxis vollumfänglich einhalten. Dies sichert Ihnen eine lückenlose und rechtssichere Compliance-Kette für Ihr gesamtes Laboratorium.
Carl Friedrich Usbeck KG
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