Im industriellen und behördlichen B2B-Einkauf gehört die Abfrage von CE-Zertifikaten oder EU-Konformitätserklärungen zum Standardprozess. Viele Einkäufer gehen pauschal davon aus, dass jedes Produkt, das in einer professionellen Laborausstattung zum Einsatz kommt, zwingend ein CE-Zeichen tragen muss.
Doch die rechtliche Realität in Europa sieht anders aus: Wer ein CE-Zeichen auf einem Produkt anbringt, für das es gar keine entsprechende europäische Richtlinie gibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei mechanischen Bauteilen wie Doppelmuffen, Universalklemmen oder manuellen Laborbrennern führt dies regelmäßig zu Verwirrung. Unser Fachbeitrag klärt auf, welche Usbeck-Produkte ein CE-Zeichen tragen müssen – und warum manche es gar nicht tragen dürfen.
Das CE-Zeichen (Communauté Européenne) ist kein Gütesiegel und kein Herkunftsnachweis, sondern ein gesetzliches Kennzeichen. Der Hersteller erklärt damit eigenverantwortlich, dass das Produkt alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der spezifischen europäischen Richtlinien erfüllt, die für diese Produktart anwendbar sind. Erst dann ist das Produkt im europäischen Wirtschaftsraum frei verkehrsfähig.
Die wichtigste Grundregel lautet: Gibt es für eine Produktgruppe keine harmonisierte EU-Richtlinie, darf das Produkt kein CE-Zeichen tragen.
Bei Gasbrennereinrichtungen im Laboratorium muss man technisch und rechtlich genau differenzieren, wie das Gerät betrieben wird. Hier greifen unterschiedliche europäische Regelwerke:
Tragbare Laborbrenner, die mit einer Gaskartusche (Flüssiggas/LPG) betrieben werden, fallen unter die europäische Verordnung für Gasgeräte (EU) 2016/426 (GAR).
Klassische Bunsenbrenner, Teclubrenner oder Mekerbrenner, die über einen Gasschlauch an den festen Gashahn des Labortischs angeschlossen werden, fallen in vielen EU-Ländern unter nationale Sicherheitsvorschriften und spezifische Normen wie die DIN 30665 in Deutschland.
Für das gesamte mechanische Sortiment von Usbeck – dazu gehören Stativklemmen, Dreifingerklemmen, Bürettenklemmen und Muffen aus Zinkdruckguss oder Edelstahl – gilt eine unmissverständliche Regel:
Mechanische Labor-Halterungen fallen unter keine europäische Richtlinie, die eine CE-Kennzeichnung vorsieht. Sie sind weder Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie, noch Elektrogeräte (RoHS/EMV) oder Medizinprodukte.
Ein CE-Zeichen auf einer einfachen Stativmuffe ist gesetzlich nicht zulässig. Für den Nachweis der Sicherheit im Versuchsaufbau sind hier andere Kriterien entscheidend: die mechanische Belastbarkeit, die handwerkliche Fertigungsqualität nach ISO-Standards und die Materialreinheit (REACH-Konformität).
Auch wenn für viele mechanische Produkte kein CE-Zeichen vorgesehen ist, garantiert Usbeck als deutscher Qualitätshersteller maximale Rechtssicherheit für Ihre Audits:
Lassen Sie sich bei der Lieferantenbewertung oder in Audits nicht von der Abwesenheit eines CE-Zeichens auf mechanischem Laborbedarf irritieren. Ein normgerechter Einkauf zeichnet sich dadurch aus, Kennzeichnungen nur dort zu fordern, wo sie gesetzlich verankert sind.
Während Usbeck-Kartuschenbrenner vollumfänglich CE-zertifiziert sind, bürgt Usbeck bei Klemmen und Muffen durch die lückenlose Einhaltung nationaler Normen, des Produktsicherheitsgesetzes und strenger interner Qualitätsstandards für maximale Sicherheit an jedem Labortisch.
Carl Friedrich Usbeck KG
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